I. Geltungsbereich
1.Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparatur-Bedingungen (im folgendem kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Maximilian Boxrucker CarSupport, Bereiteranger 3, 81541 München und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer)
2.Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zum Zweck abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt §13 BGB.
3.Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder ein rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt § 14 BGB
4.Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bez. Ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmen, werden nicht anerkannt.
5.Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB´s. Dies bedarf aber der Schriftform.
II. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlichen Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.
III. Allgemeine Verkaufs- u. Lieferbedingungen
1.Vertragsabschluss und Vertragsabsprache
1.1Auf Anfrage des Kunden erstellt die Firma Maximilian Boxrucker CarSupport, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber der Firma Maximilian Boxrucker CarSupport zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei der Firma Maximilian Boxrucker CarSupport ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss des Vertrages. Erst mit der, au die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung der Firma Maximilian Boxrucker CarSupport kommt der Vertrag zwischen der Firma Maximilian Boxrucker CarSupport und dem Kunden zustande, spätestens aber mit der Lieferung der Ware beziehungsweise mit der Führung der Reparatur.
1.2Angebote der Firma Maximilian Boxrucker CarSupport gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbraucher nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.
2.Lieferung
Firma Maximilian Boxrucker liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Transporteur bzw. bei der Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3.Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1Alle Preise verstehen sich in Euro – für Verbraucher inkl. MwSt. zzgl. Verpackung und Versandkosten – für Unternehmer zuzüglich MwSt., Verpackung und Versandkosten.
3.2Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfrist ausgewiesen wurde. (optional: Mit der Auftragsbestätigung (siehe Punkt III. 1.1) werden 30% der Auftragssumme als Anzahlung auf die Gesamtauftragssumme (netto) fällig. Die Firma Maximilian Boxrucker CarSupport stellt dem Kunden gegenüber hierzu eine gesonderte Rechnung)
3.3Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Maximilian Boxrucker CarSupport (nachfolgend: Vorbehaltsware)
3.4Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes:
3.4.1Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Maximilian Boxrucker CarSupport bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegen den Kunden, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
3.4.2Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Zustand an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Maximilian Boxrucker CarSupport erfolgt und das das Eigentum au den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
3.4.3Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Maximilian Boxrucker CarSupport die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Maximilian Boxrucker CarSupport. Bei Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriff Dritter hat der Unternehmerkunde die Firma Maximilian Boxrucker CaruSupport unverzüglich zu benachrichtigen.
3.4.4Auf Verlangen von Maximilian Boxrucker CarSupport hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der Firma Maximilian Boxrucker die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen z. B. Rechnungen auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Maximilian Boxrucker wird die ihr zusehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von Maximilian Boxrucker freigeben, soweit deren Wert di zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
4.Gewährleistung
4.1Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die Firma Maximilian Boxrucker CarSupport über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB: im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, Verjährung in einem Jahr ab Lieferung.
5.Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Maximilian Boxrucker CarSupport nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Plichten, die Firma Maximilian Boxrucker CarSupport dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und au deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
IV. Allgemeine Reparatur- u. Montagebedingungen
1.Geltungsbereich / Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüche des Vertragspartners ausgeführt werden.
2.Kosten
2.1Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsabschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzten.
2.2Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch die Firma Maximilian Boxrucker CarSupport nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich gezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages / eines Angebots erforderlichen Leistungen (mindestens pro Kostenvoranschlag / Angebot 45,00 Euro) werden dem Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
2.4Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten überteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierende Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
2.5Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückgesetzt.
2.6Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
3.Kündigung
3.1Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunden den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestelle und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umstände beruht, die die Firma Maximilian Boxrucker CarSupport zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt die Firma Maximilian Boxrucker CarSupport Rechnung vor und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet dies dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.
4.Zahlungen
4.1Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Firma Maximilian Boxrucker CarSupport kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5.Mitwirkungspflichten
5.1Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
5.2Der Kunde ist verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
5.3Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist Firma Maximilian Boxrucker nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen und den entstandenen Verdienstausfall dem Kunden zu berechnen.
5.4Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
6.Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
6.1Die Angaben von der Firma Maximilian Boxrucker CarSupport übe Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es ei den es wurde etwas anders vereinbart.
6.2In Fällen nicht voraussehbarer und von der Firma Maximilian Boxrucker CarSupport nicht zu vertretender betrieblicher Behinderungen (z. B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Material, Ersatzteilen, Lieferungs- u. Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höhere Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich die auch verbindliche Fristen um die Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeit.
7.Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
7.1Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2Hat der Kunde die reparierte Sache übernommen/abgenommen ist eine spätere Reklamation ausgeschlossen, es sei denn, es kann der Firma Maximilian Boxrucker nachträglich eine nicht sichtbare, unsachgemäße Reparatur eindeutig nachgewiesen werden.
8.Erweitertes Pfandrecht
8.1Maximilian Boxrucker CarSupport steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrags in ihrem Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.
8.2Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Teilelieferungen und sonstige Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.Gewährleistung
9.1Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Maximilian Boxrucker CarSupport unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Maximilian Boxrucker CarSupport Instandsetzungs- u. Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von Maximilian Boxrucker CarSupport für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsdürftigen Teilen unterbleiben. Bei der Neukolorierung von Leder ist eine Farbunterschied zum originalen Farbton mit Sicherheit gegeben. Diesen leichten Farbunterschied hat der Kunde zu akzeptieren.
V. Schlussbestimmung
1.Online-Streitbeilegung gemäß Art. Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http:///europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: info@boxrucker.de
2.Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen Maximilian Boxrucker CarSupport und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, z. B. im Rahmen unseres Kundenbeschwerungssystem beigelegt werden können,
3.Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder im Nachgang werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame und durchführbare Regelung treten.
Die Geschäftsbedingungen stehen auch als Originaldokument zum Download bereit.
Geschäftsbedingungen herunterladen ↓